Häufig gestellte Fragen zu Kieferorthopädie

Wurde Ihre Frage noch nicht beantwortet, dann kontaktieren Sie uns bitte.

Hat der Spezialist einen anderen Tarif als ein Allgemeinzahnarzt, der Kieferorthopädie macht?

Nein, denn es gibt keinen eigenen Tarif für einen Kieferorthopäden.

Zahnärzte und Kieferorthopäden sind – solange sie Mitglieder der schweizerischen Zahnärztegesellschaft (SSO) sind – verpflichtet nach dem vorgegebenen Tarif abzurechnen. Innerhalb dieses Tarifs darf aber der Taxpunktwert und die Anzahl der Taxpunkte in einer gewissen Bandbreite variiert werden. Fragen sie einfach nach: sowohl der Kieferorthopäde wie auch der Zahnarzt ist in diesem Fall auskunftspflichtig und müssen ihnen den Taxpunktwert des Privatpatiententarifs angeben. Bei uns ist der Taxpunktwert momentan für Privatpatienten nach Dentotar bei 1.02.- (Stand 1.1.18).

Viel wichtiger aber als der Taxpunktwert sind schlussendlich die gesamten Behandlungskosten. Lassen sie sich vor der Behandlung einen mündlichen oder schriftlichen Kostenvoranschlag geben (beide sind bindend). Der behandelnde Zahnarzt oder Kieferorthopäde ist verpflichtet, diesen einzuhalten (±10-15%).

Ist ein Spezialist teurer als ein allgemeiner Zahnarzt, der Kieferorthopädie macht?

Diese Frage kann- wie oben erwähnt – ganz klar verneint werden.

Es gibt keinen eigenen Tarif für den Spezialisten. Bei gleichem Behandlungskonzept und gleichem Behandlungsergebnis ist ein Spezialist sicherlich sogar billiger, weil er deutlich mehr Erfahrung in der Behandlung mitbringt, da er ja nichts anderes mehr macht. Zudem kann er durch seine Erfahrung, schneller und besser auf mögliche Schwierigkeiten in der Behandlung reagieren.

Muss mein Kind aus der Schule genommen werden für die Termine?

Ja, leider lässt sich das meist nicht vermeiden.

Es ist natürlich klar, dass nicht alle Kinder an einem freien Mittwochnachmittag oder an Randstunden kommen können. Deshalb lassen sich Termine während der Schulzeit nicht vermeiden. Vom Gesetz her ist es so, daß der Lehrer verpflichtet ist, die Schüler zu diesem Zeitpunkt auch gehen zu lassen. Dies sollte normalerweise auch kein Problem sein, da die Termine ja schon mindestens 4 Wochen im Voraus bekannt sind. Zudem versuchen wir natürlich die Termine so zu legen, dass sie eine Schulstunde betreffen, in der der Patient nicht allzu viel versäumt (z.B. Turnen, Zeichen, Religion, Handarbeit etc.) und die Stunden - falls nötig - ohne Probleme aufarbeiten kann. Es deshalb sehr wichtig, dass sie den Stundenplan immer zur Hand haben bei der Terminvereinbarung.

Nebenwirkungen der Behandlung?

Jede Behandlung beinhaltet auch immer gewisse, wenn auch eher kleine Risiken. Dennoch müssen Eltern und Patienten über diese informiert sein.

Neben den üblichen, sehr individuellen Schmerzen für 2-3 Tage nach dem "Anziehen" der Spange (diese lassen sich mit einem einfachen Schmerzmittel sehr gut behandeln), gibt es folgende Risiken:

  • Kein voller Behandlungserfolg bei besonders schwieriger Ausgangslage (Problematik des Wachstums) oder bei fehlender Mitarbeit.
  • Schäden an Zähnen (Karies) oder am Zahnhalteapparat (Gingivitis, Parodontitis) bei ungenügender Mundhygiene und fehlender Fluoridprophylaxe.
    Bilder links vor und rechts nach Behandlung.
  • Wurzelverkürzungen (Wurzelresorptionen): Dieser seltene Effekt ist nicht vorhersehbar. In der Regel sind diese Wurzelverkürzungen aber nur von geringem Ausmass und haben auf die Gesundheit und Stabilität der Zähne keinen Einfluss. Sie können generalisiert oder auch einzeln auftreten. Besonders Patienten mit vorgängig geschädigten Zähnen (Unfall, Karies etc.), mit bereits kurzen, grazilen Wurzeln oder Ganzkörper (systemischen)-Erkrankungen sind anfällig auf solche Effekte. Generell sind solche Resorptionen von aussen nicht sichtbar, hingegen aber auf dem Röntgenbild, welches vom Zahnarzt angefertigt wird.
    Bilder links vor und rechts nach Behandlung.
  • Absterben oder Verfärbung von Zähnen: Sehr selten, tritt aber am wahrscheinlichsten bei bereits durch einen Unfall vorgeschädigten Zähnen auf. Abgestorbene Zähne müssen wurzelbehandelt werden; die kieferorthopädische Therapie kann aber weitergeführt werden.
  • Ankylose von Zähnen: Direkte Verwachsung eines Zahnes mit dem umgebenden Knochen, was keine weitere Zahnbewegung mehr möglich macht. Ist aber eher selten.
  • Auftreten von Kiefergelenksproblemen, wobei diese meist nur vorübergehend sind und ebenso im Verlaufe des Wachstums auftreten können (vgl. Hormonumstellung, Stress in der Pubertät etc.).
Schmerzen die Behandlungen?

Sicherlich ist eine kieferorthopädische Behandlung niemals etwas Angenehmes und kann durchaus Schmerzen bereiten. Besonders während den ersten Tagen nachdem bei einer festsitzenden Apparatur ("Gartenhag") der Draht gewechselt oder angezogen wurde. Sollten wirklich starke Schmerzen auftreten, empfehlen wir während dieser Zeit ein leichtes Schmerzmittel einzunehmen.

Wann muss ich Zähne ziehen (Extraktions-Therapie)? Und wie wirkt sich das aus?

Jeder Kieferorthopäde ist bemüht, wenn immer möglich keine Zähne zu ziehen. Aber es gibt Situationen, in denen eine Entfernung von bleibenden Zähnen zur Platzgewinnung notwendig und unverzichtbar ist. Besonders dann, wenn z.B. bereits früh Milchzähne - ohne anschliessenden Platzhalter - entfernt wurden, Zähne von hinten nach vorne gerutscht sind, eine dünne Knochenbasis vorhanden ist oder ganz einfach die Zähne in ihrem Durchmesser für die Knochenbasis zu gross sind (vgl. Seite "Systeme"). Diese und weitere Faktoren führen dazu, dass meist durch Entfernen von 4 Backenzähnen (Prämolaren) Platz für die restlichen Zähne gemacht werden muss, ansonsten diese meist neben dem Knochen zu stehen kommen und nicht mehr von diesem bedeckt sind. Es muss dann später damit gerechnet werden, dass sich das Zahnfleisch deutlich zurückziehen kann (Rezessionen) und die Zahnhälse entsprechend frei liegen (Überempfindlichkeit). Niemals sollten aber einfach so Zähne entfernt werden, ohne dass ein Gesamtkonzept vom Kieferorthopäden erstellt wurde. Fast immer braucht es eine festsitzende Apparatur ("Gartenhag") anschliessend, damit die Restlücken geschlossen werden können und die Zähne nicht einfach kippen. Am Ende der Behandlung sieht der Laie also keinen Unterschied, ob Zähne entfernt wurden oder nicht, da die ganzen Zahnreihen wieder geschlossen sind. Ob die Entfernung der Zähne ein Problem für das Gesamtsystem darstellt, kann weder bejaht, noch verneint werden und die Diskussion muss sicher eher auf esoterischer Ebene geführt werden. Von unserer Seite her wurden auf jeden Fall noch nie irgendwelche Nachteile oder Beschwerden am Ende der Behandlung festgestellt. Wie aber gesagt, eine Extraktionstherapie muss immer gut geplant sein und sollte nur in den entsprechenden Fällen durchgeführt werden.

Warum brauche ich einen Spezialisten? Kann ich die Behandlung nicht auch bei meinem Zahnarzt machen?

Kleinere Behandlungen sind sicher auch beim Zahnarzt möglich, dennoch ist eine Behandlung meistens immer in einem größeren Konzept zu sehen. Der Kieferorthopäde ist dahin gehend ausgebildet worden, dass es nur nach solchen Konzepten behandelt. Er macht also nur Zahnregulationen und normalerweise nichts anderes mehr. Aus diesem Grund bleibt der Patient auch weiterhin für alle anderen zahnärztlichen Behandlungen in der Obhut des Allgemeinzahnarztes. Auch darf davon ausgegangen werden, dass ein Spezialist günstiger ist bei gleichem Behandlungskonzept, da er auf Grund seiner Erfahrung schneller behandeln und auf Unvorhergesehenes besser reagieren kann.

Wo ist der Unterschied eines "Fachzahnarzt für Kieferorthopädie" und eines sog. "Master"-Titels?

Die Schweiz kennt in Europa die strengsten Richtlinien zur Erlangung eines Spezialistentitels für Kieferorthopädie. Während 3 Jahren muss ein Anwärter zurück an die Universität (in anderen Ländern ist das meist nur ein Jahr) und wird dort von Grund auf in das Fach Kieferorthopädie eingeführt und macht während dieser Zeit auch nichts mehr anderes. In dieser Zeit wird er praktisch und theoretisch ausgebildet, muss aber auch sein Wissen an Studenten weitergeben. Am Ende dieser Ausbildungszeit erhält er aber noch nicht wie in anderen Ländern automatisch den Spezialistentitel. Er muss sein Können auch noch durch die Präsentation von 10 verschiedenen, selbst behandelten Fällen einem Auswahlkomitee unter Beweis stellen (neu sind es 3 Fälle und eine ganztägige Prüfung). Diese Fälle sollten ein großes Behandlungsspektrum abdecken. Des Weiteren ist ein SSO Mitglied verpflichtet im Jahr mindestens 80 Stunden Weiterbildung zu leisten. Es ist somit offensichtlich, dass man die Spezialisierung im Fach Kieferorthopädie nicht einfach in ein paar Wochenendkursen erlernen kann, so wie es besonders bei den sogenannten Master-Studiengängen ("Master of....") zB. der Universität Krems der Fall ist. Diese sind alle nur rein theoretischer Natur und beinhalten keine geführte praktische Ausbildung am Patienten. Somit sind solche Titel zu keinem Zeitpunkt gleichzusetzen mit einer fundierten Fachzahnarztausbildung.

Was ist eine kieferorthopädische Behandlung?

Grundsätzlich kann man bei den Behandlungen zwischen einer kieferortho-pädischen (Kieferregulation) und einer kieferortho-dontischen (Zahnregulation) Behandlung unterschieden werden. Des Weiteren kann die Therapie generell in eine funktionelle und eine ästhetische Behandlung unterteilt werden. Während die Beurteilung der Funktion dem Kieferorthopäden unterliegt, ist die Beurteilung der Ästhetik eine sehr individuelle Sache. Hierbei können und sollten besonders Patienten, aber auch die Eltern mitreden und Wünsche anbringen dürfen. Die funktionelle Korrektur geht meist mit dem Wachstum einher und muß auch während diesem behandelt werden. Ansonsten ist meist später eine Korrektur dieser Fehlstellung ohne chirurgische Intervention fast nicht mehr möglich. Eine ästhetische Korrektur hingegen mittels Verschieben der Zähne (Orthodontische Behandlung) kann aber jederzeit und in jedem Alter noch gemacht werden, solange die Zähne nicht vorgeschädigt sind.

Was sind Bionatoren?

Der Bionator ist eines in der Kieferorthopädie verwendetes, herausnehmbares Gerät, welches die Bisslage ändern, beziehungsweise eine Bisserhöhung induzieren sollte. Es gehört in die Gruppe der funktionskieferorthopädischen Geräte, zu der auch der Aktivator (bei uns Monoblock/Headgear) und der Funktionsregler (Fränkel-Apparaturen) gehören. Die Übergänge zwischen diesen Geräten sind teilweise fließend, alle sind aus Kunststoffplatten und Drahtelementen aufgebaut. Das Besondere am Bionator ist, dass dieser gleich auf beide Kiefer wirkt, ohne dabei aber selbst große Kräfte wirken zu lassen. Ganz im Gegenteil wird die eigene Muskelkraft genützt. Bei jedem Schluckakt und auch beim Sprechen wird die Muskelkraft genützt um den Zahnhalteapparat sukzessiv zu regulieren. Der Bionator dehnt die Muskulatur im Kiefer, diese wird dadurch trainiert, und der Biss wird mit der Zeit normalisiert. Zum Einsatz kommt der Bionator meist bei Kindern und Jugendlichen, um direkt in der Entwicklung sicherzustellen, einen funktionalen Kiefer zu erhalten. Zudem sind die funktionskieferorthopädischen Geräte generell während der Wachstumsphase am wirksamsten.

Richtige Bionatoren wie z.B. Fränkelapparaturen müssen somit 24 Stunden getragen werden, weil sonst sofort wieder die ursprünglichen Kräfte einsetzen können. Solche Apparaturen müssen im Durchschnitt fast 4-5 Jahre getragen werden, da sich die Kräfte während des Wachstums immer wieder umstellen können (Zunge, Wange, circumorale Muskulatur etc.). Aus diesem Grund können reine Bionatoren bzw. Fränkelapparaturen von uns nicht wirklich empfohlen werden, da einfach kein Behandlungserfolg garantiert werden kann. Dennoch nutzen wir das Prinzip bei der Monoblock/ Headgear – Kombinationsapparatur (vgl. Seite "Systeme") nach Teuscher ebenfalls. Dabei hemmen wir durch äussere Kräfte (Headgear) den Oberkiefer in seiner Verlagerung nach vorne und stimulieren durch den Monoblock den Unterkiefer im Wachstum nach vorn zum Oberkiefer. Zudem werden auch die Wangen und die Zunge abgehalten, was den Kiefern auch hilft, sich entfalten zu können. Mit den Monoblock/Headgear-Aktivatoren können aber nur geringe Zahnbewegungen (zB. Oberkiefer Frontzähne) gemacht werden. Somit ist diese Apparatur eine fast reine kiefer-orthopädische Apparatur.

Welchem Stellenwert kommt die Mitarbeit zu?

Ohne Mitarbeit kann auch der beste Kieferorthopäde nichts ausrichten, da er nicht 24 Stunden den Patienten überwachen kann. Wenn die abgegebenen Apparaturen nicht getragen werden, so nützen sie natürlich auch nichts und der Behandlungsaufwand wird immer schwieriger, teurer und größer. Es sollte also auch sehr im Interesse der Eltern liegen, dass die Apparaturen gut getragen werden.

Wer bezahlt die kieferorthopädische Behandlung?

Grundsätzlich ist es bei der kieferorthopädischen Behandlung wie bei allen zahnärztlichen Behandlungen: der Patient muss die Rechnung selbst bezahlen. Die Eltern selbst müssen bei der Krankenkasse anfragen, ob sie einen Teil der Kosten übernehmen. Eine Übernahme der Kosten durch die IV, als auch durch die im Kanton Zug mögliche Schulzahnpflege hängt von ganz speziellen Vorraussetzungen im Mund- und Kieferbereich ab (Nichtanlagen, Winkel im Röntgenbild, starker Über- und Unterbiß etc.). Die Abklärung dieser Voraussetzungen unterliegt einzig dem Spezialisten SSO für Kieferorthopädie. Er ist auch verpflichtet, dies dem Patienten und den Eltern mitzuteilen. Eine mögliche IV-Berechtigung ist von außen normalerweise aber nicht sichtbar und kann erst nach dem Anfertigen von Röntgenbildern (zB. OPT, Fernröntgen etc.) erkannt werden. Eine bereits vorhandene IV-Berechtigung für ein anderes Gebrechen berechtigt normalerweise noch nicht zu einer Übernahme der Kosten durch die IV auch für die kieferorthopädische Behandlung.

Wer darf kieferorthopädisch am Patienten arbeiten?

Grundsätzlich darf nur ein Zahnarzt mit einem entsprechenden Abschluss (also nicht nur der Spezialist) am Patienten kieferorthopädische Behandlungen vornehmen. Bei Zahnreinigungen und Instruktionen ist dies anders. Verlangen sie von ihrem Kieferorthopäden, Zahnarzt oder auch Assistenten/in (auch er/sie ist ein ausgebildeter Zahnarzt), dass sie auch wirklich von ihm und nicht von einer Gehilfin behandelt werden. Sie haben das Recht dazu, da der Tarif nur auf den Zahnarzt ausgelegt ist. Ansonsten ist der Behandler verpflichtet den Tarif einer Gehilfin anzuwenden, welcher deutlich unter dem Tarif eines Zahnarztes liegt.

Wie lange dauert eine Behandlung?

Dies ist grundsätzlich schwierig zu sagen, da jeder Patient eine andere Art von Fehlstellung hat. Ebenso weiß man nicht wie schnell die Zähne reagieren, wie das Wachstum verläuft und wie gut die Mitarbeit ist. Durchschnittlich kann man aber bei einer größeren Behandlung von ca. 2-3 Jahren ausgehen, wobei aber auch 4 Jahre unter Umständen durchaus erreicht werden können.

Wie oft sehe ich den Kieferorthopäden?

Im Normalfall bei einer fixen Spange („Gartenhag“) ca. alle 4-6 Wochen. Natürlich variiert diese Spanne je nach dem, was für eine Art Spange der Patient trägt (z.B. Monoblock alle 2-3 Monate) und um was für eine Korrektur es sich handelt.

Was mache ich bei Notfällen (Bracket weg, Draht gebrochen etc.)?

Auch bei der Spange kann es Notfälle geben. Störende Drähte, losgelöste Brackets, verschobene Zähne nach einem Schlag, gebrochene Drähte, Platten oder Monoblöcke, die nicht mehr passen und nicht getragen werden können etc.

Grundsätzlich können sie versuchen, die störenden Teile abzuschneiden, den Draht zu kürzen (Schere, Nagelknipser etc.) oder das Bracket zu entfernen. Wichtig ist einfach, dass nicht zu viel Druck oder zu hastige Bewegungen ausgeübt wird, so dass nicht noch mehr kaputt geht.

Bei grösseren Unfällen mit Zahnbeteiligung (angeschlagene oder sogar verschobene Zähne ist es sehr wichtig, dass sie ich umgehend bei uns, ihrem Privatzahnarzt oder – am Wochenende – direkt beim Notfallzahnarzt melden (Telefon Notfallzahnarzt). Eine Anmeldung bei der Unfallversicherung ist für allfällige Spätfolgen enorm wichtig.

Bei Apparaturen, die nicht mehr passen, können sie hingegen fast nichts unternehmen. Da ist es wichtig, dass sie sich sofort bei uns melden und vorbei kommen. Sehr oft ist ein durchbrechender neuer Zahn oder ein lockerer Milchzahn im Weg, so dass die Apparatur eingeschliffen werden muss.

Welche Art Spange bzw. Korrektur ist für mich die Richtig?

Wie sie vielleicht aus der Werbung oder von Freunden oder Kollegen wissen gibt es viele verschiedene Arten von Spangen. Grundsätzlich sind diese aber immer abnehmbar oder festsitzend. Dabei gibt es sichtbare (wie der klassische "Gartenhag"), halb sichtbare (wie Invisalign oder andere Aligner-Systeme) und ganz unsichtbare (wie zum Beispiel das Incognito-System). Wichtig ist aber, dass sie nicht alles glauben, was ihnen die Werbung verspricht oder ihnen von anderen erzählt wird. Jede Spange hat ihre Vor- und Nachteile und jeder braucht eine andere Art von Korrektur, denn jeder ist ja anders. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sie sich auch wirklich individuell beraten lassen. Lassen sie sich nicht ein System andrehen, ohne dass sie auch ein Zusicherung für ein gutes Resultat bekommen. Womöglich ist halt das Einholen einer 2. Meinung immer ein gutes Ansinnen. Es muss schliesslich am Schluss nicht nur die Ästhetik, sondern immer auch die Funktion stimmen.

Genau das ist unser Bestreben. Wir als Spezialisten sagen ihnen ehrlich, welches System zu ihrer Korrektur passt und auch wirklich zu einem Resultat führt, mit dem sie auch in Zukunft zufrieden sein können und nicht womöglich am Schluss mehr Probleme haben als zu Beginn.