INFORMATION COVID-19:

Wie vom Bundesrat beschlossen, werden per 1. April 22 alle Corona-Massnahmen aufgehoben. Gerne dürfen Sie aber zum Selbstschutz weiterhin bei uns die Maske tragen.

Spezielle Zeiten brauchen spezielle Massnahmen. In unserer Praxis herrscht eine absolute Maskentragepflicht (gemäss Vorgabe des BAG). Bitte bringen Sie Ihre eigene Maske mit.

Liebe Patienten, liebe Eltern,

Wie allgemein bekannt ist, wurden seit dem 12. Oktober wieder COVID-19-Verschärfungen im Kanton Zug beschlossen. Für uns bedeutet das, dass wir unser Hygienekonzept wie gehabt beibehalten:

Handdesinfektion, Abstand halten, kurze Fiebermessung und Maskentragpflicht für begleitende erwachsene Personen und Kinder ab 12 Jahren besteht immer noch. Bitte bringen Sie sonst Ihre eigene Maske mit. Wir möchten aber bitten, dass nur in absolut dringenden Fällen weiterhin maximal 1 Personen mit ins Behandlungszimmer kommt. Hygienetechnisch gesehen wäre es am Besten, wenn begleitende Personen und Familien ganz draussen warten würden oder im Wartezimmer zumindest deutlich den Abstand von 1,5m einhalten.

Wichtig: Patienten mit Leitsymptomen dürfen keine Termine wahrnehmen. Diese Symptome sind: erhöhte Temperatur (>37,5 Grad) oder Fieber, trockener Husten, Geschmacks- oder Geruchsveränderungen, Durchfall u.a. In diesen Fällen raten wir Ihnen, sich an den Hausarzt zu wenden. Ebenso dürfen wir keine Patienten behandeln, die in den letzten 14 Tagen in Kontakt mit einer COVID-19-positiven Person waren.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir wegen der momentanen Situation weiterhin an den strikten Hygienemassnahmen festhalten müssen. Dies, weil sich bei uns doch mehrere Menschen auf engem Raum aufhalten können.

Das Wichtigste ist nach wie vor, dass wir Sie und uns mit allen Möglichkeiten vor einer Ansteckung schützen können.