Häufig gestellte Fragen zu Kinder- und Jugendzahnmedizin
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Im Kanton Zug und in vielen Gemeinden der Nachbarkantone erhalten alle Kinder während der obligatorischen Schulzeit (also ab Kindergarteneintritt) von ihrer Gemeinde einen Gutschein für eine jährliche Zahnkontrolle bei einem Zahnarzt ihrer Wahl. Leider stellen wir fest, dass in diesem Alter der erste Zahnarztbesuch für viele Kinder schon „zu spät“ ist, sei es wegen bereits entstandener Karies oder auch wegen Zahnfehlstellungen, die in diesem Alter nicht mehr durch eine entsprechende Zusatzversicherung abgedeckt werden können. Aus diesen Gründen empfehlen wir den ersten Zahnarztbesuch so früh wie möglich, idealerweise bei Durchbruch des ersten Milchbackenzahnes, jedoch spätestens vor dem 3. Geburtstag (Altersgrenze für viele Zusatzversicherungen). Dadurch kann sich Ihr Kind auch schon von klein auf an die Zahnarztpraxis gewöhnen. Bei diesem ersten Besuch geht es hauptsächlich um Informationen wie Mundhygiene, Zahnfehlstellungen, Habits (Nuggi, Daumen etc.), Ernährung/Schoppenflasche etc. Nicht zuletzt können wir so frühzeitig eine vertrauensvolle Beziehung zu Ihrem Kind aufbauen was für das künftige „Erlebnis Zahnarzt“ sehr wichtig ist. Wenn ein Kind wegen Zahnschmerzen das erste Mal einen Zahnarzt aufsucht, ist dieser Besuch von vornherein negativ behaftet und der Aufbau einer Vertrauensbasis entsprechend schwierig.
Zahnarztbesuche sind für manche eine völlig normale Sache. Für andere wiederum bedeutet es leider immer noch Panikattacken, die häufig ihren Ursprung in schlechten Kindheitserfahrungen beim Zahnarzt haben. Wir möchten alles tun, um Ihrem Kind schlechte Erfahrungen zu ersparen, damit es sich möglichst wohlfühlt und Vertrauen zu „seinem“ Zahnarzt aufbauen kann. Eine gute Vorbereitung des Kindes von Ihrer Seite her ist ebenfalls sehr wichtig und sie können uns mit folgenden Massnahmen enorm unterstützen:
- Äussern Sie sich ihrem Kind gegenüber immer positiv über den Zahnarztbesuch
- Motivieren Sie Ihr Kind, indem Sie positiv über den bevorstehenden Besuch und auch über eigene (positive!) Erlebnisse berichten. Sagen Sie Ihrem Kind, dass wir ihm alles erklären und alles zeigen und vor allem, dass wir uns darauf freuen, Sie und Ihr Kind kennenzulernen.
- Vermitteln Sie Ihrem Kind niemals eigene Ängste und unangenehme Erfahrungen
- Vermeiden Sie Drohungen („weil du Deine Zähne nicht putzt, musst du jetzt zum Zahnarzt“) oder falsche Versprechungen („es geht nur 5 Minuten“)
- Vermeiden Sie beruhigend gemeinte Formulierungen wie
- Du brauchst keine Angst zu haben -> Ihr Kind hört nur „Angst“
- Es tut bestimmt nicht weh -> Ihr Kind hört nur „Weh“
- Das ist nicht schlimm -> Ihr Kind hört nur „Schlimm“
- Versprechen Sie bitte keine Belohnungsgeschenke!
- Das mag etwas hart klingen, aber dadurch wird eine möglicherweise bereits vorhandene Angst gewaltig verstärkt. Gerade wenn es sich um Dinge handelt, die sich Ihr Kind von Herzen wünscht, setzen Sie ihr Kind damit unter einen gewaltigen Druck und erschweren für uns die Zusammenarbeit mit Ihrem Kind. Nach dem Termin sollen Sie ihr Kind aber unbedingt loben, das stärkt das Selbstvertrauen und die Motivation. Ausserdem gibt es in unserer Praxis für jedes Kind ein kleines Freundschaftsgeschenk, das jedoch nie von einer erfolgreichen Behandlung abhängig gemacht wird.
Für die erste Untersuchung nehmen wir uns für das Kind viel Zeit, damit es sich spielerisch an die neue Situation gewöhnen und Vertrauen zum Praxisteam aufbauen kann. Unsere erste Begegnung möchten wir ausschliesslich für ein persönliches Gespräch und zu einer genauen Untersuchung und Diagnose nutzen. Für eine exakte Diagnose benötigen wir eine genaue klinische Untersuchung der Zähne und der Mundhöhle, allenfalls ist auch die Anfertigung von Röntgenbildern notwendig. Bei diesem ersten Termin findet aber noch keine Behandlung statt, das weitere Vorgehen und die passende Behandlungsart wird mit Ihnen und Ihrem Kind besprochen.
Bei einem gesunden Gebiss ist eine jährliche Kontrolle ausreichend. Weitere Termine bzw. Kontrollen sind individuell zu gestalten, je nachdem ob prophylaktische oder konservierende Behandlungen notwendig sind. Je nach Entwicklungsstand kann es auch sein, dass eine halbjährliche Kontrolle angezeigt ist.
Karies entsteht gerade bei Milchzähnen sehr häufig „in den Zahnzwischenräumen“, das heisst an den Flächen, an denen sich zwei Zähne berühren. Im Frühstadium ist diese Karies nur auf Röntgenbildern zu erkennen. Erst wenn die Karies soweit fortgeschritten ist, dass ein Teil des Zahnes herausbricht, ist die Karies auch klinisch direkt ersichtlich. Aus diesem Grund empfehlen wir spätestens bei Verdacht auf Karies oder bereits ersichtlicher Karies an einzelnen Zähnen Röntgenbilder zur genauen Diagnose anzufertigen. Diverse Studien bestätigen, dass eine routinemässige radiologische Kontrolle im Alter von ca. 6 Jahren und 12 Jahren sinnvoll ist. Bei Kariesrisikopatienten empfiehlt sich eine radiologische Kontrolle mindestens alle 2 Jahre. Zudem sind auf Röntgenbildern auch andere Zufallsbefunde ersichtlich wie Nichtanlagen, Zahnverlagerungen, Zysten etc. Die rechtzeitige Kenntnis solcher Veränderungen gibt uns Zeit, die entsprechend notwendigen Massnahmen zu evaluieren.
Karies ist eine Infektionskrankheit, laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sogar die am weitesten verbreitete. Fast 95% der Bevölkerung sind davon betroffen. Karies wird, wie übrigens auch Zahnfleischerkrankungen, durch Bakterien ausgelöst. Um an Karies zu erkranken, muss man also erst mal mit diesen Bakterien infiziert werden. Dies geschieht leider zwangsläufig. Ein Neugeborenes ist noch nicht von kariogenen Bakterien besiedelt, jedoch findet die Erstinfektion meist schon im Kleinkindalter durch Speichelkontakt statt (Ablecken des Nuggis oder Löffels durch die Eltern, Küssen, Husten, gemeinsames Benutzen von Geschirr usw.). Die karies-verursachenden Bakterien der Eltern siedeln sich so im Mundraum des Kindes an. Vermeiden lässt sich eine Übertragung wohl kaum, das wäre illusorisch. Jedoch ist unbestritten dass die spätere Kariesrate umso höher ist, je früher die Ansteckung mit Kariesbakterien erfolgte. Von Kindern, die bereits in sehr frühen Lebensjahren infiziert wurden, bekamen 89 % schon vor dem 5. Lebensjahr Karies (Quelle: Chlorhexamed). Somit sind wir alle Träger für diese Krankheit, es ist eine Frage der Zeit und vor allem der korrekten individuellen Prophylaxe ob,wie und wie häufig die Krankheit ausbricht. Ziel ist es, die Bakterienanzahl immer möglichst niedrig zu halten (Stichwort gute Mundhygiene), und den Bakterien möglichst kein Substrat zu bieten (Stichwort Zuckerzufuhr). Die Bakterien wandeln nämlich vorhandene Kohlenhydrate zu Säure um, welche die Zahnhartsubstanz angreift und so langfristig zu Karies führt. Dies nennt sich Demineralisierung des Zahnes. Solange die Demineralisierung auf den Schmelz begrenzt ist (sog. White Spots – weissliche Flecken), ist sie durch geeignete Massnahmen reversibel (professionelle Mundhygiene, intensive Fluoridierung). Sobald die Demineralisierung das Dentin (Zahnbein) erreicht, kann der Zahn nur durch Entfernen der erkrankten Anteile und Ersetzen des Substandzverlustes mittels einer Füllung repariert werden. Und wie überall im Leben sind auch hier die Lebenszeiten von Reparaturen gegenüber dem originalen Zahnmaterial zeitlich begrenzt. Findet keine Reperatur statt, wird die Karies weiter in Richtung Pulpa (Nervenhöhle) fortschreiten, was dann in Schmerzen und Entzündungen sowie einer wesentlich teureren Wurzelbehandlung resultiert. Im schlimmsten Fall muss der Zahn ganz gezogen werden.
Vorher mit Mundhygiene schon schlecht zu Beginn und nachher mit Mundhygiene immer schlecht während Behandlung.
Ab dem ersten Zahn wird geputzt! Das klingt simpel und ist es eigentlich auch – wenn da nicht der sehr starke Wille der kleinen Persönlichkeit wäre, der dieser Zahn gehört… Lassen Sie sich nicht verunsichern, falls Ihr Kind das Zähneputzen verweigert. Sie tun ihm keinen Gefallen, wenn Sie aufgeben, und sich selbst auch nicht. Sobald der erste Milchzahn zu sehen ist (ca. mit 6-9 Monaten), soll er 1x täglich mit einer fluoridhaltigen Kinderzahnpasta gereinigt werden (idealerweise abends NACH der letzten Nahrungsaufnahme). Dies ist wichtig, da die Zähne während des Durchbruchs noch nicht vollständig ausgereift und besonders anfällig für Karies sind. Am besten gewöhnen Sie ihr Baby schon vor dem ersten Zahn spielerisch an die Zahnbürste im Mund, so kann es sie in Ruhe erforschen und wird nicht damit „überfallen“. Als Faustregel gilt: im 1. Lebensjahr 1x täglich (abends) putzen, im 2. Lebensjahr 2x täglich (morgens und abends) und ab dem 3. Lebensjahr 3x täglich (morgens, mittags und abends). Bis das Kind richtig ausspucken kann, empfehlen wir Kinderzahnpasta, die einen viel niedrigeren Fluoridgehalt hat als Erwachsenenzahnpasta. Sobald das Kind gut ausspucken kann, spätestens aber mit dem Durchbruch der ersten bleibenden Zähne, sollte unbedingt auf eine Junior- oder Erwachsenenzahnpasta gewechselt werden. Ausserdem empfehlen wir ab dann auch den Gebrauch von Fluorid-Gelée 1x wöchentlich, um die Säureresistenz der neuen Zähne zusätzlich aufzubauen. Welche Zahnpastamarke benutzt wird ist absolut nebensächlich. Wichtig ist, dass ihr Kind sie gerne benutzt, denn die teureste Zahnpasta ist nutzlos, wenn sie nur im Schrank steht. Nach dem Zähneputzen sollte nicht mehr mit Wasser nachgespült werden; Zahpasta ausspucken reicht vollkommen, denn so können die Fluoride noch länger nachwirken. Ausserdem sollten Sie Ihrem Kind bis ca. 8/9-jährig zumindest 1x täglich (vorzugsweise abends) beim Zähneputzen helfen und nachputzen. Generell spielt es weniger eine Rolle wie häufig die Zähne gereinigt werden, sondern vielmehr wie gründlich. Gerade die Zahnhygiene am Abend ist von grösster Bedeutung, da unser Körper in der Nacht um ein Vielfaches weniger Speichel produziert als tagsüber, wodurch ein weiterer Schutzmechanismus für die Zähne wegfällt. Dies ist auch mit ein Grund warum das „Fläschchengeben“ nachts so furchtbar schädlich für die Zähne ist. Abschliessend bleibt noch zu erwähnen, dass auch auf die geeignete Zahnbürste geachtet werden soll. Es gibt mittlerweile verschiedene Grössen je nach Alter. Wichtig ist hier, dass eine passende Grösse gewählt wird und die Bürste weiche Borsten hat (das gilt im Übrigen auch für Erwachsene: harte Borsten reinigen nicht gründlicher, zerkratzen aber die Zahnoberfläche was schneller zu Verfärbungen führt und sind sehr schädlich fürs Zahnfleisch!). Die Frage ob elektrische Zahnbürste oder Handzahnbürste ist individuell anzuschauen. Unsere Prophylaxeassistentin kann Sie da bestens beraten. Wenn elektrische dann auf jedenfall eine Schallzahnbürste und keine rotierende (runder Bürstenkopf). Zudem sollten die Kinder auf jeden Fall selber erst mal den korrekten Umgang mit der Handbürste erlernen. Fürs Nachreinigen durch die Eltern ist eine elektrische Zahnbürste allerdings manchmal eine enorme Hilfe.
Es gibt viele Kinder, die sich in den ersten Lebensjahren gar nicht gerne die Zähne putzen lassen. Bevor Sie es aufgeben, holen Sie sich unbedingt Rat in Ihrer Zahnarztpraxis! Wir unterstützen Sie gerne und die meisten von uns können aus dem eigenen Erfahrungsschatz schöpfen. Das Wichtigste für Sie ist zu wissen, Sie tun Ihrem sich wehrenden Kind nicht weh, wenn Sie ihm die Zähne putzen (es kostet Nerven, aber das gilt auch noch für andere Bereiche im Leben mit Kindern…), wenn Sie es jedoch sein lassen, wird Ihr Kind auf lange Sicht sehr grosse Probleme und meist auch Schmerzen haben.
Fluoride bleiben auch in saurem Milieu, also dem Milieu das Kariesbakterien durch den Abbau von Kohlenhydraten verursachen, stabil. Sie werden in den Zahnschmelz eingebaut und bilden eine Schutzschicht aus Fluoridapatit, welche den Zahn vor weiterer Demineralisierung schützt. Fluorid erhöht also die chemische Widerstandskraft des Zahnes und unterstützt den Reparaturmechanismus (Remineralisierung). Dieser Reparaturmechanismus kann aber nur stattfinden, wenn die Bakterienbeläge auf den Zähnen regelmässig entfernt werden.
Beim Zucker (generell bei den Kohlenhydraten) ist es leider so, dass es nicht so sehr auf die Menge, sondern vor allem auf die Frequenz ankommt, also wie häufig pro Tag Süsses (auch versteckte Zucker!) konsumiert wird. Die Kariesbakterien wandeln die Kohlenhydrate in Säure um, was zur Demineralisation des Zahnschmelzes führt. Trinkt ein Kind also regelmässig mehrmals am Tag sehr stark verdünnten Fruchtsaft oder Sirup (schlimmstenfalls noch dauernuckelnd über die Schoppenflasche), ist dies sogar sehr viel schädlicher als wenn es 1x pro Tag (zum Essen) ein stärker zuckerhaltiges Getränk zu sich nimmt. Im ersten Fall ist das Milieu in der Mundhöhle fast permanent sauer, im zweiten Fall nur während des Essens. Durch das anschliessende Zähneputzen wird die Remineralisation eingeleitet.
Nachfolgend noch einige Tipps für den Umgang mit Süssigkeiten:
- Verbieten Sie Ihrem Kind keine Süssigkeiten! Verbote sind besonders interessant und führen nur dazu, dass die Kinder sich die Süsswaren anderswo holen und sie keine Kontrolle darüber haben.
- Stellen Sie Regeln auf, wie zum Beispiel nichts Süsses vor dem Essen (Süsses sollte kein Ersatz für eine Mahlzeit sein). Sollte ihr Kind von vielen Seiten Süsswaren erhalten (Grosseltern, Götti, die nette Dame im Supermarkt usw.), legen Sie mit Ihm eine Süssigkeitenschatzkiste an, in der es seine Schätze verwahren kann und zum Beispiel abends nach dem Essen, aber vor dem Zähneputzen etwas daraus naschen darf.
- Gehen Sie selbst mit gutem Vorbild voran!
- Achten Sie auf versteckte Zucker. Lesen Sie die Zutatenliste, vor allem bei Fertiggerichten und sogenannten „Kindernahrungsmitteln“ (Milchschnitte, Carpisonne usw.). Diejenigen Zutaten, die am meisten enthalten sind, stehen an den ersten 3 Stellen in der Zusammensetzung.
- Eine Alternative zu Bubblegum, Lollipop und Co. Sind zahnfreundliche Süssigkeiten. Sie erkennen diese an der Kennzeichnung mit dem „Zahnmännchen unter dem Regenschirm“.
Milchzähne sind die ersten Zähne und fallen ja irgendwann einmal aus. Sie sind aber unterschiedlich lange im Mund (die vorderen Zähne beginnen mit ca. 6-7 Jahren zu wechseln, die hintersten erst mit ca. 12-13 Jahren) und sie erfüllen in dieser Zeit sehr wichtige Funktionen (Essen, Sprachbildung, Kieferwachstum, Platzhalter für die nachfolgenden bleibenden Zähne u.a.). Nichtbehandlung von kariösen Milchzähnen führt in der Regel zu Schmerzen und Abszessen (die im Übrigen sehr gefährlich werden können und sich via Blut im ganzen Körper und auf alle Organe ausbreiten können). Durch Karies verursachter frühzeitiger Zahnverlust führt wiederum zu Wachstumsstörungen und Platzmangel, was später noch höhere kieferorthopädische Kosten verursachen kann, und generell eine kieferorthopädische Behandlung zusätzlich erschwert. Sind die Zähne so schwer geschädigt, dass sie frühzeitig entfernt werden müssen, empfehlen wir bei den seitlichen Zähnen (Milchmolaren) dringend einen Platzhalter, um Entwicklungsstörungen und Platzverlust vorzubeugen.
Ist die Karies bis in den Zahnnerv fortgeschritten, reagiert dieser mit einer starken Entzündung. Diese verursacht Schäden in der gesamten Zahnwurzel und auch im umliegenden Gewebe und Knochen. Eine dicke Backe deutet häufig auf eine Eiteransammlung hin. Hier ist es sehr wichtig möglichst rasch die Ursache zu behandeln, also den befallenen Zahn zu entfernen, um eine weiter Ausbreitung und Schädigung des darunterliegenden Zahnkeimes zu verhindern.
Bei einer akuten Entzündung erreichen wir mit einer lokalen Betäubung keine Schmerzfreiheit, da das Schmerzmittel in dieser Situation nicht wirkt. Ausserdem ist das Kind durch die anhaltenden starken Schmerzen in der Regel in diesem Moment nicht behandlungsfähig. In diesem Fall verschreiben wir eine Antibiotikabehandlung, um die akute Entzündung zu lindern und entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen, damit wir ihr Kind möglichst schmerzfrei behandeln können. Die Antibiotikabehandlung geht ca. 7 Tage, anschliessend kann die Entfernung des Zahnes in der Regel mit einer normalen lokalen Betäubung erfolgen. Sporadische Zahnschmerzen (mal mehr, mal weniger) können kurzzeitig mit gängigen Schmerzmitteln (Algifor, Dafalgan, Voltaren) behandelt werden. Hierbei handelt es sich aber lediglich um eine symptomatische Behandlung, um die Schmerzphasen kurzzeitig zu überbrücken. Eine adäquate Behandlung der Ursache beim Zahnarzt sollte so rasch als möglich erfolgen.
Karies ist immer ein längerer Prozess, kann aber zunächst sehr versteckt ablaufen. Vor allem die Kontaktflächen der Zähne („Zahnzwischenräume“) sind weder für Sie als Eltern noch für uns als Fachpersonen klinisch genau untersuchbar. Aus diesem Grund empfehlen wir bei Verdacht oder auch ab einem gewissen Alter als Routinekontrolle Röntgenbilder anzufertigen, um eben diese Flächen genauer zu untersuchen und allfällige Karies möglichst frühzeitig zu erkennen. Entsteht nämlich ein Defekt an einer solchen Stelle, wir das „Loch“ erst mal gegen das Zahninnere grösser. Mit der Zeit ist die Oberfläche dann durch das seitliche Loch so stark geschwächt, dass ein Teil des Zahnes wegbricht. In diesem Moment ist dann plötzlich ein grosses Loch zu sehen, das möglichst rasch behandelt werden sollte.
Die Zähne sind beim Durchbruch durch das Zahnfleisch noch sehr angreifbar für Säuren, da ihre Oberfläche noch nicht ganz ausgereift ist. Somit wir die Oberfläche durch Bakterien und häufige Zuckerzufuhr schon beim Durchbruch geschädigt. Besonders häufig ist hier die Form der sogenannten „Schoppenkaries“ zu beobachten, das heisst, dass zuckerhaltige Getränke (sogenannte Kindertees, Milchpulverschoppen, aber auch verdünnte Fruchtsäfte, Sirup, Schoggimilch usw.) in der Schoppenflasche gegeben werden, leider oft auch zum Einschlafen oder gar nachts. Die Zähne waren gesund, solange sie nicht in der Mundhöhle waren, wurden aber dort unmittelbar angegriffen und zerstört. Deswegen ist es so wichtig, auf den richtigen Inhalt der Schoppenflasche zu achten (Milch oder Wasser), die Zähne nach zuckerhaltigen Schoppenmahlzeiten zu reinigen und vor allem NIE den Schoppen zur Beruhigung, zum Einschlafen oder gar nachts mit ins Bett zu geben. Ausserdem sollte das Kind ab 1jährig dazu ermuntert werden, aus einem Becher zu trinken, da langes Saugen an Schoppenflasche oder auch Nuggi eine schädliche Wirkung auf die Kieferentwicklung hat.
Karies ist eine Infektionskrankheit. Der Ausbruch der Krankheit, also die Entwicklung von Karies ist nicht vererblich. Die Infektion kann je nach Gewohnheiten jedoch schon früh stattfinden. Werden dann noch schlechte Gewohnheiten bezüglich Ernährung und Mundhygiene „familiär-traditionell“ fortgeführt, hat dies unweigerlich Karies zur Folge…
Es gibt mindestens so viele Zahnversicherungen wie Versicherungsanbieter, somit ist diese Frage nicht einfach mit Ja oder Nein zu beantworten. Es kommt sehr darauf an, was Sie von Ihrer Versicherung erwarten, welche Kosten im Falle eines Falles gedeckt sein sollen und was für Fälle eintreten können. Bei der sogenannten Zahnpflegeversicherung sind meist jährliche Kontrolluntersuche gedeckt (die ja auch schon durch die Gemeinde mittels Gutschein bezahlt sind), sowie Prophylaxemassnahmen wie Zahnreinigungen und je nach Versicherung gewisse Beiträge an weitere zahnärztliche Behandlungen (Zahnsanierungen). Diese fallen aber sehr unterschiedlich aus. Je nach Kariesrisiko kann eine solche Versicherung also durchaus Sinn machen. Generell sinnvoll ist eine Versicherung für kieferorthopädische Behandlungen, da diese häufig notwendig sind (Zahnfehlstellungen sind im Gegensatz zu Karies wirklich vererblich, das heisst wenn Sie als Vater oder Mutter bereits eine kieferorthopädische Behandlung durchlaufen haben, wird diese mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ihrem Kind bevorstehen). Wichtig ist zu wissen, dass eine Versicherung nicht mehr abgeschlossen werden kann, wenn bereits Fehlstellungen oder Behandlungsbedarf ersichtlich sind! Dies ist besonders bei einem allfälligen Versicherungswechsel zu beachten. Zudem verlangen die meisten Versicherer schon sehr früh (ab dem 3. Geburtstag) ein entsprechendes zahnärztliches Attest das bescheinigt, dass alles in Ordnung ist.
Je früher desto besser! Saugen und Lutschen können Fehlstellungen an Kiefer und Zähnen sowie Fehlfunktionen der Weichteile (Zunge, Wange) verursachen. Nuggi/Schnuller können bis zum Ende des zweiten Lebensjahres problemlos gebraucht werden. Ab dem 2. Geburtstag sollten Sie jedoch mit dem Abgewöhnen schrittweise beginnen (nur noch zum beruhigen/einschlafen). Sollte das Kind nach dem 4. Geburtstag immer noch an seinem Nuggi/Daumen „hängen“, beraten wir Sie gerne individuell, wie Sie ihrem Kind dieses Habit abgewöhnen können.
Die Backenzähne haben Rillen und Grübchen auf den Kauflächen, sogenannte Fissuren. Bei manchen sind diese Fissuren relativ flach, bei anderen sehr tief und kaum mit der Zahnbürste richtig zu reinigen (dies trifft vor allem häufig auf die ersten bleibenden Backenzähne zu). Bakterien können in diese tiefen Grübchen eindringen und so zu Karies führen, dass sie mit der normalen Mundhygiene nicht mehr entfernt werden können. In diesen Fällen empfehlen wir eine Fissurenversiegelung, um Karies vorzubeugen. Die Grübchen werden von uns gründlich gereinigt und dann mit einem dünnflüssigen weissen Komposit soweit aufgefüllt, dass gute Reinigungsvoraussetzungen geschaffen werden können. In der Regel handelt es sich hier um eine einmalige Behandlung, in seltenen Fällen muss die Versiegelung nach einiger Zeit erneuert werden. Wichtig sind die richtigen Voraussetzungen, um eine gute Versiegelung zu gewährleisten, das heisst, der Zahn muss ganz durchgebrochen sein, um entsprechende trockene Verhältnisse zu haben und das Kind muss für die Behandlung gut mitmachen. Eine Versiegelung ist aber absolut schmerzlos. Wir erklären den Kindern, dass es ein ähnliches Prinzip ist wie Fingernägel lackieren.
Leider gibt es bis heute keinen solchen Schutzfilm der über die Zähne gezogen werden kann. Wenn wir von Versiegelung sprechen, meinen wir damit immer die Grübchen in den Zähnen, die übrigen Flächen können leider nicht so behandelt werden. Das Material würde nicht halten und gewisse Flächen (Kontaktflächen der Zähne) könnte man aus anatomischen und technischen Gründen auch gar nicht erreichen.
Eine Stahlkrone ist eine vorgefertigte Krone aus Edelstahl, die bei stark zerstörten Milchbackenzähnen Anwendung findet. Wenn nicht mehr genug Zahnsubstanz für eine weisse Füllung (Komposit) vorhanden ist, können wir mit der Stahlkrone gute Voraussetzungen schaffen, dass der betreffende Zahn noch so lange im Mund verbleiben kann, bis er natürlicherweise ausfällt. Die Kronen sind silbrig, da sie aus Edelstahl sind. Dies macht sie sehr gut verträglich und die Kronen lassen sich so auch individuell auf den jeweiligen Zahn anpassen. Die Akzeptanz der Kinder für solche „Ritterzähne“ ist in der Regel sehr gut. Es gibt auch Stahlkronen, die mit einer weissen Keramikschicht verblendet sind, diese lassen sich allerdings nicht an den Zahn anpassen. Ausserdem splittert das weisse Material schnell ab, wodurch die behandelten Zähne sehr bald gar nicht mehr schön aussehen. Die neueste Generation sind weisse Porzellankronen, die wir jedoch vor allem aus Kostengründen zu Zeit noch nicht anbieten.
Ein Platzhalter ist eine Art „Minispange“. Wenn ein Milchbackenzahn frühzeitig entfernt werden muss, wird so ein Platzhalter eingesetzt, um die entstandene Lücke offen zu halten bis der neue bleibende Zahn durchbricht. Die effizientesten Platzhalter sind laborgefertigt und fest auf einem oder zwei Nachbarzähnen zementiert. Wenn der bleibende Zahn durchbricht, kann der Platzhalter wieder entfernt werden.
Die Lachgasbehandlung ist eine sogenannte Inhalationssedation, also eine Behandlung mit einem Sedativum (starkes Beruhigungsmittel) das via Atmung dem Körper zugeführt wird. Es ist keine Zauberei, auch wenn das viele glauben wollen und wir den kleineren Kindern die Behandlung auch als „Zauberluft“ erklären. Lachgas kann aber ängstlichen Kindern helfen, sich für eine Behandlung zu öffnen und ruhig und entspannt zu sein. Dennoch sind wir bei dieser Behandlungsform auf eine grundsätzliche Compliance (Behandlungfähigkei) des Kindes angewiesen. Ein grosser Vorteil ist auch, dass das Lachgas direkt via Lunge aufgenommen wird und nicht weiter im Körper metabolisiert wird. Sobald die Lachgaszufuhr unterbrochen wird, hört auch die sedative Wirkung auf. Somit können die Kinder direkt nach der Behandlung die Praxis verlassen. Wir empfehlen dennoch, die Kinder nicht direkt alleine in den Strassenverkehr zu lassen oder unmittelbar im Anschluss eine Turn- oder Schwimmstunde zu besuchen.
Für eine Lachgasbehandlung benötigen wir eine grundsätzliche Behandlungsbereitschaft des Kindes insofern, dass das Kind eine Nasenmaske aufsetzen kann und fähig ist, bei geschlossenem und auch geöffnetem Mund durch die Nase zu atmen. Sollte das Kind dies bereits verweigern, ist notabene auch mit Lachgas keine Behandlung möglich. Ansonsten gibt es Kinder, die sehr gut auf die Inhalationssedation reagieren und die notwendigen Behandlungen damit problemlos durchgeführt werden können. Es gibt aber auch Kinder, bei denen die Sedation zwar vordergründig wirkt, bei grösseren Behandlungen aber dennoch nicht ausreichend ist. Dies trifft vor allem bei sehr kleinen Kindern (3-6 Jahre) bei gleichzeitig sehr grossem Behandlungsumfang zu.
Lachgas ist ein Sedativum, kein Analgetikum, es kann also die Schmerzempfindung nicht ausschalten oder beeinflussen. Aus diesem Grund ist bei prospektiv schmerzhaften Eingriffen (wozu auch die meisten Zahnbehandlungen gehören) eine zusätzliche Lokalanästhesie notwendig. Beachten sie aber, dass wir bei unserer Arbeit mit den Kindern generell auf eine kinderfreundliche Sprache achten, und Worte, die von vorne herein beängstigend wirken, vermeiden!
Bei einer Behandlung in Narkose schläft das Kind und bekommt von der Behandlung nichts mit. Solche Behandlungen sind notwendig bei ausgedehnten zahnmedizinischen Eingriffen wenn noch keine Mitarbeit vom Kind auf Grund des Alters/der Entwicklung erwartet werden kann, manchmal auch bei sehr schmerzhaften Eingriffen, wo eine lokale Betäubung alleine nicht ausreichend ist. Die Behandlung wird ambulant durchgeführt, das bedeutet, dass das Kind ca. 1h nach dem Eingriff unsere Praxis wieder verlassen kann. Behandlungen in Narkose können direkt in unserer Praxis durchgeführt werden. Die Narkose selbst wird immer von ausgewiesenen Fachpersonen (Anästhesiearzt und Pflegepersonal) durchgeführt und auch die Abrechnung erfolgt somit separat. Die Kosten für eine Narkosebehandlung werden normalerweise nicht von der Grundversicherung der Krankenkasse gedeckt.
Zahnbehandlungen sind nicht durch die Grundversicherung abgedeckt, folglich werden auch Narkosekosten, die wegen einer Zahnbehandlung anfallen, nicht durch die Grundversicherung gedeckt. Inwieweit eine allfällige Zusatzversicherung für Narkosekosten aufkommt muss jeweils mit dem Krankenversicherer anhand der Police abgeklärt werden.
Mit dem Erreichen der Schulpflicht wird in den meisten Gemeinden eine jährliche Zahnkontrolle obligatorisch. Diese jährlichen Kontrollen sind sehr unterschiedlich geregelt. In einigen Gemeinden werden die Untersuche klassenweise beim Schulzahnarzt durchgeführt, andernorts erhalten die Kinder Gutscheine, die sie bei einem Zahnarzt Ihrer Wahl einlösen. In manchen Gemeinden kann man den Gutschein nur bei einem Zahnarzt der Wohngemeinde einlösen, wieder andere kennen gar keine Kostenbeteiligung für die jährlichen Zahnkontrollen.
In unserer Praxis sind die jährlichen Kontrollen einheitlich geregelt. Zur jährlichen Zahnkontrolle gehört eine klinische Inspektion und eine kurze Zahnreinigung zur Entfernung des Biofilms (Bakterienbelag) inklusive Fluoridbehandlung. Da die Gutscheine in ihrem Wert sehr stark variieren, führen wir die von uns erbrachten Leistungen in der Abrechnung auf und bringen den Gutscheinwert davon in Abzug. Somit können wir fast jeden Gutschein für Sie einlösen, je nach seinem Wert erhalten Sie dann noch eine Restrechnung. Bitte denken Sie daran, den Gutschein zum Termin mitzubringen und diesen zu Beginn an der Rezeption abzugeben.
Zunächst kommt es auf den Schweregrad des Unfalls an, insbesondere ob noch andere, möglicherweise schwerwiegende Verletzungen vorliegen. Ist das Kind bei Bewusstsein? Hat es den Kopf gestossen? Leidet es unter Schwindel/Kopfschmerzen/Übelkeit/Erbrechen (Hinweise für eine Hirnerschütterung) hat es weitere grössere Verletzungen (Schnittwunden/Brüche/offene Verletzungen)? Solche Verletzungen bedürfen immer einer Erstversorgung durch den Notarzt oder das Spital!
Weiterhin spielt das Alter und damit der/die betroffenen Zähne eine Rolle. Handelt es sich um Milchzähne oder bleibende Zähne? Ist ein Zahn verschoben, eingeschlagen, ausgeschlagen oder abgebrochen? Blutet es? Aus Weichteilen (Lippe, Zahnfleisch, Zunge) oder aus dem Zahn? Erste Hinweise wie rasch in welchem Fall ein Zahnarztbesuch notwendig ist und wie mit ausgeschlagenen Zähnen oder Zahnstücken umzugehen ist, entnehmen Sie unserer Zahnunfallbroschüre.
Als Faustregel gilt: Sind bleibende Zähne betroffen, gehen Sie möglichst sofort zum Zahnarzt. Sind Milchzähne betroffen, kommt es sehr auf das Ausmass der Verletzung an. Ausgeschlagene Milchzähne nicht versuchen selber einzusetzen, da der bleibende Zahnkeim geschädigt werden kann. Verschobene Milchzähne möglichst innerhalb 1 Stunde wieder soweit an ihre ursprüngliche Position bringen, dass das Kind normal zubeissen kann. Dies kann per Fingerdruck oder ev. auch mit Hilfe eines Nuggis erreicht werden. Ist der Zahn blockiert und lässt sich nicht zurückdrücken, kann der Zahnarzt noch versuchen, die Blockade zu lösen (meist handelt es sich dann um einen Bruch des zahntragenden Knochens), jedoch nur wenn die Behandlung innerhalb der nächsten 1-2 Stunden erfolgen kann. Bei Milchzahnunfällen mit Blutungen, sei es aus Weichteilen oder der Zähne, empfiehlt sich ebenfalls ein sofortiger Zahnarztbesuch. Dasselbe gilt für Stürze aufs Kinn (mögliche Kieferköpfchenfraktur) vor allem wenn der Biss danach „verschoben“ ist (Kind kann nicht mehr wie vorher zusammenbeissen). Ist nur eine kleine Ecke eines Milchzahnes abgebrochen und hat das Kind keine grossen Beschwerden, kann die Kontrolle beim Zahnarzt auch erst in einigen Tagen erfolgen. Dennoch ist eine Kontrolle durch den Zahnarzt wichtig, zum einen um eine Versicherungsmeldung zu machen, damit auch die Behandlung allfälliger Folgeschäden gedeckt ist, zum anderen, damit Sie ihr Zahnarzt über mögliche Folgeschäden und weitere Entwicklungszeichen informieren kann.